Der Schuldner kommt in Verzug, wenn er eine fällige Leistung trotz Mahnung des Gläubigers nicht rechtzeitig bewirkt und er diese Verzögerung auch zu vertreten hat.
Der Schuldner muss bei Fortbestehen seiner Leistungspflicht dem Gläubiger den Verzugsschaden (z.B. entgangener Gewinn, Inkassokosten etc.) ersetzen und Verzugszinsen zahlen.
Aus § 1610 BGB ergibt sich, dass volljährige Kinder einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern haben. Dies gilt jedoch nur, soweit sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen (Schule, Ausbildung, Studium). Beide Elternteile haben den Unterhalt in Geld zu leisten – auch der Elternteil, bei dem das volljährige Kind lebt.
Vollstreckung meint die zivilrechtliche Zwangsvollstreckung. --> s. Zwangsvollstreckung
Legt der Antragsgegner gegen den Mahnbescheid nicht rechtzeitig Widerspruch ein, so erlässt das Gericht den Vollstreckungsbescheid, aufgrund dessen der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Der Vollstreckungsbescheid steht damit einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner binnen zwei Wochen seit Zustellung Einspruch einlegen.
Die Vollstreckungsklausel ist neben Titel und Zustellung eine Voraussetzung der Zwangsvollstreckung. Sie ist notwendiger Bestandteil der vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels.
Der Vollstreckungsschutz ist eine vom Pfändungsschutz zu unterscheidende gerichtliche Anordnung zum Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen.
Der mit der Vollstreckungsklausel versehene ordnungsgemäß zugestellte Vollstreckungstitel ist Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung. Die wichtigsten Arten der Vollstreckungstitel sind Urteile und sonstige gerichtliche Entscheidungen (Arreste, einstweilige Verfügungen), Prozessvergleiche und vollstreckbare Urkunden. Am häufigsten kommen als Vollstreckungstitel indes Vollstreckungsbescheide und Urteile vor.
Gegen einen Mahnbescheid kann der Antragsgegner binnen zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch einlegen. Dabei kann sich der Widerspruch gegen die gesamte oder aber nur gegen eine Teilforderung richten. Der Widerspruch hat zur Folge, dass die Frage nach dem Bestehen der Forderung nunmehr gerichtlich geklärt werden kann, sofern Antragsteller oder Antragsgegner dies beantragen.
Zeitunterhalt meint einen nachehelichen Ehegattenunterhalt, der zeitlich befristet ist oder nach Ablauf einer bestimmten Zeit in der Höhe begrenzt wird. Zeitunterhalt kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner während der Ehe keine oder kaum berufliche Nachteile erfahren hat.
Als Zugewinngemeinschaft wird der gesetzliche Güterstand - § 1363 BGB - bezeichnet, der die Eigentumsverhältnisse während einer Ehe regelt, wenn die Eheleute oder Lebenspartner keine andere Vereinbarung (--> s. Ehevertrag) getroffen haben. Dabei wird im Falle einer Scheidung das während der Ehezeit hinzugewonnene Vermögen bis auf Ausnahmen zu gleichen Teilen auf die Ehepartner oder Lebenspartner verteilt.
Unter Zwangsvollstreckung ist die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs mit Hilfe staatlichen Zwangs (--> s. auch Gerichtsvollzieher) zu verstehen
Seite 9 von 9