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--> s. MPU
Bei „in dubio pro reo“ handelt es sich um einen ungeschriebenen Rechtssatz im Strafprozessrecht: im Zweifel für den Angeklagten. Sofern Zweifel hinsichtlich der Tatbegehung durch einen Angeklagten bestehen, hat das erkennende Gericht diesen freizusprechen.
Ein Inkassounternehmen befasst sich mit der Einziehung fälliger Forderungen.
Bei der Inkassovollmacht handelt es sich um eine Einziehungsermächtigung für Forderungen eines Gläubigers, der einen Dritten (z.B. Inkassounternehmen) mit der Beitreibung beauftragt und hierzu die schriftliche Berechtigung erteilt.
--> s. Inkassovollmacht
Bis 31.12.1998 Konkurs - bezeichnete gerichtlich festgestellte Zahlungsunfähigkeit einer Person oder Firma. Der wesentliche Unterschied des Insolvenzrechts zum vormaligen Konkursrecht besteht darin, dass mit dem Insolvenzverfahren versucht wird, die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen zu erhalten. Zudem ist es auch auf Privatpersonen ausgedehnt worden (sog. Verbraucherinsolvenz). Der Insolvenzantrag kann von einem Gläubiger oder dem Schuldner gestellt werden. Dies geschieht über das...
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