„Online-Scheidung“ - geht das denn?
Nein, die Online-Scheidung ist bislang noch nicht möglich. Auch die Werbung verschiedener Rechtsanwälte mit der Online-Scheidung oder der Scheidung per Internet führt in die Irre. Die Scheidung vor Gericht ist immer personengebunden, d. h. die Ehegatten müssen zum Scheidungstermin persönlich erscheinen.
Sie ist auch grundsätzlich nicht günstiger als das übliche Scheidungsverfahren. Unter einer Online-Scheidung versteht man, wenn das übliche Beratungsgespräch des Mandanten durch die schriftliche Korrespondenz per Internet oder Email erfolgt. Die Korrespondenz des Rechtsanwaltes mit dem Familiengericht erfolgt schriftlich in Papierform und bei dem notwendigen Scheidungstermin ist dann eine persönliche Teilnahme ohnehin notwendig.
Aber: Wann kann die Online-Scheidung sinnvoll sein?
Wenn sich die Eheleute absolut einig sind und kein weiterer Beratungsbedarf vorliegt. Der Rechtsanwalt für Familienrecht spricht dann von einer einvernehmlichen Scheidung. Dann kann der Gang in die Kanzlei des Scheidungsanwaltes unterbleiben und die gesamte Kommunikation kann per Internet, Email, Telefon und Postverkehr geregelt werden. Hier ist eine ganz erhebliche Zeitersparnis möglich, insbesondere wenn die Eheleute nicht am selben Wohnort wohnen.
Selbstverständlich bieten wir eine solche Online-Scheidung in unserer Kanzlei an. Sie können uns per Post oder Email schreiben oder uns anrufen…!
Viele unserer Mandanten haben uns auf diese Weise kontaktiert und so Zeit und Geld gespart:
0431/80 65 789 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir haben ein entsprechendes Formular hinterlegt, indem vorab die wichtigsten Fragen bei einer Scheidung beantwortet werden können. Dies beschleunigt einen Scheidungsantrag natürlich erheblich. Bei Bedarf füllen Sie das Formular bitte aus und übersenden es an uns zur weiteren Bearbeitung.Dann wird von uns in kurzer Zeit ein Antrag für das Familiengericht gefertigt!
Wir vertreten Sie als Scheidungsanwälte in dem gesamten Bundesgebiet vor allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten. In Schleswig-Holstein und Hamburg sowie einem Teil von Niedersachen und Mecklenburg-Vorpommern nehmen wir den Gerichtstermin selbst wahr. In den anderen Fällen beauftragen wir gegebenenfalls einen erfahrenen Kollegen aus unserem Familienrechtsnetzwerk mit der Terminsvertretung. Die Schriftsätze werden aber ausschließlich durch uns gefertigt. In desonderen Fällen kann die Anhörung eines an einem anderen Ortes lebenden Ehegatten durch Amtshilfe erfolgen.
Gerne übernehmen wir auch Ihr Mandat! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.