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--> s. Forderungsausfall
--> s. Scheidungsgrund
--> s. Arbeitszeugnis
Als Zugewinngemeinschaft wird der gesetzliche Güterstand - § 1363 BGB - bezeichnet, der die Eigentumsverhältnisse während einer Ehe regelt, wenn die Eheleute oder Lebenspartner keine andere Vereinbarung (--> s. Ehevertrag) getroffen haben. Dabei wird im Falle einer Scheidung das während der Ehezeit hinzugewonnene Vermögen bis auf Ausnahmen zu gleichen Teilen auf die Ehepartner oder Lebenspartner verteilt.
Unter Zwangsvollstreckung ist die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs mit Hilfe staatlichen Zwangs (--> s. auch Gerichtsvollzieher) zu verstehen
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