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Die Aufhebung einer Ehe ist von der Scheidung zu unterscheiden. Sie ist nur begrenzt möglich und wird gerichtlich verfügt, wenn einer der in § 1314 BGB angeführten Aufhebungsgründe bereits bei Eheschließung vorlag (z.B. fehlende Ehemündigkeit, noch bestehende Ehe mit anderer Person, Scheinehe).
Ehegattenunterhalt (auch: Geschiedenenunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Nachscheidungsunterhalt) meint die Verpflichtung des leistungsfähigen Ehepartners zur finanziellen Unterstützung des bedürftigen Ehepartners nach einer Scheidung. Gründe für die Bedürftigkeit können insbesondere darin liegen, dass aufgrund der Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit oder hohen Alters eine Arbeitsaufnahme nicht möglich ist. Die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach dem Netto-Einkommen des...
Durch einen Ehevertrag geben sich die Eheleute bestimmte Regeln für die Ehe, insbesondere aber auch für den Fall einer Scheidung. Auf diese Weise sollen Streitigkeiten über die Aufteilung der Güter und über Unterhalts- bzw. Versorgungsansprüche vermieden werden. Aufgrund der weit reichenden persönlichen und wirtschaftlichen Vereinbarungen muss der Ehevertrag notariell beurkundet werden. Anderenfalls ist er formnichtig.
Der Ehevertrag kann bereits vor der Heirat, aber auch während der Ehe...
Die eidesstattliche Versicherung (auch Versicherung an Eides Statt, Offenbarungseid/-versicherung) ist eine Form der Beteuerung der Richtigkeit einer Erklärung. Sie ist eine schwächere Bekräftigung als der Eid. Im Bürgerlichen Recht dient sie als Zwangsmittel, wenn eine Pflicht zur Rechnungslegung, Auskunft besteht. So ist z.B. das Vermögensverzeichnis im Rahmen der Zwangsvollstreckung eidesstattlich zu bekräftigen. Die vorsätzlich oder fahrlässig falsche Abgabe einer eidesstattlichen...
Gegen ein (echtes) VU sind Berufung oder Revision nicht möglich. Es kann jedoch mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs angegriffen werden (§ 338 ZPO). Der Einspruch ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen (§ 339 ZPO) - im Arbeitsrecht binnen einer Woche - seit Zustellung des Versäumnisurteils schriftlich bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, einzulegen. Die Einspruchsschrift muss die in § 340 Abs. 2 ZPO genannten Angaben enthalten. Einer Einspruchsbegründung bedarf es...
Gegen einen erlassenen Mahnbescheid kann der Antragsgegner innerhalb von zwei Wochen ab Zustelldatum Widerspruch einlegen. Versäumt er dies, kann auf Antrag des Antragstellers beim Amtsgericht der Vollstreckungsbescheid erwirkt werden. Sobald dieser dem Schuldner zugestellt wurde, hat er wiederum die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Datum der Zustellung Einspruch einzulegen. Die Folge wäre z.B. der Übergang in das streitige Verfahren oder ein außergerichtlicher Vergleich.
Mit der Einwohnermeldeamtsanfrage wird der Versuch unternommen, eine Person, die unbekannt verzogen ist, ausfindig zu machen. Dazu wird ein formloser, meist gebührenpflichtiger Antrag an die zuständige Verwaltungsbehörde (Verwaltungsbehörde des letzten bekannten Wohnsitzes der gesuchten Person) gestellt.
Elterliche Sorge (bis 1980: Elterliche Gewalt) ist der Rechtsbegriff für das Sorgerecht im deutschen Familienrecht. Eltern haben die Pflicht aber auch das Recht, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die elterliche Sorge in den §§ 1626-1698b geregelt. Sie umfasst die Personensorge (Pflege und Fürsorge, Erziehung, Aufsicht, Aufenthaltsbestimmung) und die Vermögenssorge (Verwaltung des Kindesvermögens) mit dem dazugehörigen Vertretungsrecht. Verheiratete...
Endvermögen im Familienrecht ist dasjenige Vermögen, das einem Ehepartner nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des ehelichen Güterstandes gehört. Bestehende Schulden sind dabei abzuziehen.Endvermögen bezeichnet zudem das Vermögen eines Unternehmens am Ende eines Planungszeitraums.
Der BGH (Aktenzeichen XII ZR 137/04) hat entschieden, dass die Großeltern, die auf Unterhalt für ihre Enkel in Anspruch genommen werden, denselben Selbstbehalt haben müssen wie die Kinder gegenüber den Eltern beim Elternunterhalt.
Wird eine (Inkasso-)Leistung in Anspruch genommen, erfolgt die Vergütung an das (Inkasso-)Unternehmen erfolgsabhängig.
Erfüllbarkeit ist von dem Zeitpunkt an gegeben, an dem der Schuldner die Leistung sofort bewirken kann.
Eine Forderung ist erlassen, wenn Gläubiger und Schuldner vereinbaren, dass der Gläubiger auf die Forderung (ganz oder teilweise) verzichtet.
Als Erwachsenenunterhalt werden die Ansprüche volljähriger Kinder gegen ihre Eltern und umgekehrt bezeichnet.
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