Mietrecht
Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen des Mietrechts, insbesondere:
- Vertragsabschluss und – gestaltung, Überprüfung und Neugestaltung mietvertraglicher Vereinbarungen
- Überprüfung von Mietvertragsklauseln, bspw. Schönheitsreparaturklauseln,
- Mieterhöhung und Modernisierungsumlagen,
- Forderungsbeitreibung, Mietinkasso,
- Kündigung / Räumung,
- Eigenbedarfskündigung
- Räumungsschutzverfahren,
- Nebenkostenabrechnungen allgemein, also insbesondere Heizkostenabrechnungen und/oder Betriebskostenabrechnungen,
- Beratung zu Wohnungsabnahme und -übergabe
- Kautionsabrechnung (Mietsicherheit)
- Mängelbeseitigung und Beweissicherungsverfahren
- Mietminderung und Schadensersatzforderungen
- Untervermietung
- Hausordnung, Gestaltung und Durchsetzung
- Vermieterrechte
Bitte vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin mit uns: 0431/80 65 789
Aktuelles Thema:
Nutzungsentschädigung des Vermieters wegen Vorenthaltung der Mietsache, BGH, 18.01.2017, VIII ZR 17/16
Soweit der Mieter seine Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, kann der Vermieter die zu zahlende Nutzungsentschädigung anhand der bei Neuabschluss eines Mietvertrages über die Wohnung ortsüblichen Miete bestimmen.