Mietrecht

Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen des Mietrechts, insbesondere:

 

  • Vertragsabschluss und – gestaltung, Überprüfung und Neugestaltung mietvertraglicher Vereinbarungen
  • Überprüfung von Mietvertragsklauseln, bspw. Schönheitsreparaturklauseln,
  • Mieterhöhung und Modernisierungsumlagen,
  • Forderungsbeitreibung, Mietinkasso,
  • Kündigung / Räumung,
  • Eigenbedarfskündigung
  • Räumungsschutzverfahren,
  • Nebenkostenabrechnungen allgemein, also insbesondere Heizkostenabrechnungen und/oder Betriebskostenabrechnungen,
  • Beratung zu Wohnungsabnahme und -übergabe
  • Kautionsabrechnung (Mietsicherheit)
  • Mängelbeseitigung und Beweissicherungsverfahren
  • Mietminderung und Schadensersatzforderungen
  • Untervermietung
  • Hausordnung, Gestaltung und Durchsetzung
  • Vermieterrechte

Bitte vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin mit uns: 0431/80 65 789

 

Aktuelles Thema:

Nutzungsentschädigung des Vermieters wegen Vorenthaltung der Mietsache, BGH, 18.01.2017, VIII ZR 17/16

Soweit der Mieter seine Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, kann der Vermieter die zu zahlende Nutzungsentschädigung anhand der bei Neuabschluss eines Mietvertrages über die Wohnung ortsüblichen Miete bestimmen.