Strafrecht & Ordungswidrigkeitenrecht

Wir beraten und vertreten im Bereich des Strafrechtes im Rahmen der Strafverteidigung und der Nebenklage und primär in folgenden Bereichen tätig, wobei unser Schwerpunkt im Bereich des Verkehrstrafrechtes und des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechtes liegt:

  • Allgemeines Strafrecht: insbesondere Verkehrsstrafrecht, also unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), Sachbeschädigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheit im Straßenverkehr usw.
  • Zeugenbeistand und -beratung, Zeugenbegleitung
  • Ordnungswidrigkeiten: insbesondere Bußgeldverfahren weger überhöhter Geschwindigkeit, Abstandsmessungen, rote Ampel, Alkohol, Cannabis, Halten und Parken
  • Präventivberatungen: insbseondere zur Erlangung der Fahrerlaubnis nach Verstoß oder bei drohendem Entzug
  • Wiederaufnahmeverfahren
  • Ermittlungsverfahren
  • Vertretung vor den Gerichten, bei Hausdurchsuchungen (eingeschränkt, ohne Notdienst)


Das weite Gebiet des Strafrechts begegnet uns täglich in Presse, Funk und Fernsehen.
Dabei kommt es häufig zu reißerischen Übertreibungen, die nicht selten massive Fehlinformationen beinhalten. Dies hat dann oft zur Folge, dass der Betroffene überhaupt nicht abschätzen kann, was ihn nun erwartet.

Und letzteres unabhängig davon, ob er nun als Beschuldigter, Zeuge oder auch Opfer einer (möglichen) Straftat betroffen ist.

Spätestens wenn Sie ein Schreiben von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten, sollten Sie sich schnellstmöglich an einen Strafverteidiger wenden. Er kann gegenüber den Strafverfolgungsbehörden Position beziehen und ihnen eine Verteidigung auf hohem Niveau entgegensetzen. Dies gilt umso mehr für Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in der Wohnung oder der Arbeitsstätte.

Dabei können unter Umständen bereits im Ermittlungsverfahren Missverständnisse ausgeräumt und die Weichen für einen günstigen Ausgang des Strafverfahrens gestellt werden.

Im Falle einer Verhaftung steht Ihnen sofort eine Verteidigung durch einen Rechtsanwalt zu. Sollten Sie vorläufig oder mittels eines Haftbefehls festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden sein, sind unbedingt folgende Regeln zu beachten:

Bestehen Sie auf Ihr Recht, einen Anwalt ihrer Wahl zu benachrichtigen. Machen Sie keine Aussage! Der Beschuldigte/Verhaftete sieht sich oft dem übermächtigen und komplizierten Machtapparat der Strafverfolgungsbehörden gegenüber. Hier ist es die Aufgabe des Strafverteidigers, ein Gegengewicht zu setzen und so für „Waffengleichheit“ zu sorgen. Er wird die notwendigen Schritte für eine effektive Verteidigung setzen. Nur so können die Rechte des Einzelnen umfassend gewahrt und eine (Vor-)Verurteilung verhindert werden.

Auch im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts, des Bußgeldverfahrens und des Verkehrsstrafrechts bietet die Kanzlei eine entsprechende Beratung und Vertretung in allen Instanzen. Hier sind insbesondere Bußgeldbescheide genauestens zu prüfen und gerade bei drohendem Führerscheinentzug können auch (kostenintensive) Überprüfungen durch Sachverständigengutachten sinnvoll sein.