Durch einen Ehevertrag geben sich die Eheleute bestimmte Regeln für die Ehe, insbesondere aber auch für den Fall einer Scheidung. Auf diese Weise sollen Streitigkeiten über die Aufteilung der Güter und über Unterhalts- bzw. Versorgungsansprüche vermieden werden. Aufgrund der weit reichenden persönlichen und wirtschaftlichen Vereinbarungen muss der Ehevertrag notariell beurkundet werden. Anderenfalls ist er formnichtig.
Der Ehevertrag kann bereits vor der Heirat, aber auch während der Ehe geschlossen werden. Regelungen zum Ehevertrag finden sich u. a. in den §§ 1408 ff. BGB.