Seit dem 01. Januar 2008 gilt das neue Unterhaltsrecht. Die geänderte Gesetzeslage wirkt sich auf die verschiedenen Unterhalsansprüche wie folgt aus:
Kindesunterhalt
Der Kindesunterhalt für minderjährige, nicht verheiratete Kinder und ihnen gleichgestellte privilegierte volljährige Kinder genießt nunmehr Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen. Auf diese Weise soll gesichert werden, dass im Mangelfall (der Unterhaltsschuldner ist finanziell nicht in der Lage, alle Unterhaltsgläubiger...