Zivil- und Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ist als Kernbereich des Zivilrechts einer der Schwerpunkte in der Kanzlei und wird vorrangig von RA Heller und RAin Mischler betreut.

Dies umfasst u.a.:

  •  Schadensersatzforderung und –abwehr
  • Gewährleistungsrechte
  • Vertragsgestaltung
  • Vertragsdurchsetzung
  • Durchsetzung von Mieter- und Vermieterrechten
  • Inkassodienstleistungen, Forderungsdurchsetzung, Mahnbescheidsverfahren, Kontopfändungen, Pfändung von Arbeitseinkommen usw.
  • Zwangsvollstreckung:  
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Sorgerechtsverfügung

Das Thema Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht ist aufgrund der neuen Entscheidung des BGH aus dem Jahre 2017 wieder sehr aktuell geworden. Der Bundesgerichtshof hatte klargestellt, dass eine Patientenverfügung nur wirksam ist, wenn sie ausreichend konkret bezüglich Behandlungssituationen und Behandlungsmaßnahmen formuliert ist. Vermutlich sind sehr viele ältere Verfügungen nunmehr nicht mehr rechtssicher gestaltet und sollten überarbeitet werden. Wir beraten Sie gerne! Zudem bieten inzwischen viele Rechtsschutzversicherer die Kostenübernahme oder eine Kostenbeteiligung für die Erstellung der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht an.

Sie möchten in Ihrer Firma für Ihre Angestellten oder auch für Ihre Kunden einen Vortrag zu dem Thema Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht veranstalten? Vielleicht sogar einen Workshop? Kontaktieren Sie uns und wir sprechen einen Termin ab. Vorstellbar sind beispielsweise Vortäge und individuelle Verfügungen für jeden einzelnen Teilnehmer nach seinen Wünschen und Vorstellungen (Dauer ca. 2-3 Stunden). Die Kosten sind von der Anzahl der Teilnehmer abhängig und beginnen ab 40,00 € zzgl. MwSt/pro Person.

Terminsvereinbarung: 0431/80 65 789