Bei der Inkassovollmacht handelt es sich um eine Einziehungsermächtigung für Forderungen eines Gläubigers, der einen Dritten (z.B. Inkassounternehmen) mit der Beitreibung beauftragt und hierzu die schriftliche Berechtigung erteilt.
Bei der Inkassovollmacht handelt es sich um eine Einziehungsermächtigung für Forderungen eines Gläubigers, der einen Dritten (z.B. Inkassounternehmen) mit der Beitreibung beauftragt und hierzu die schriftliche Berechtigung erteilt.