Ein Rechtsanwalt ist ein Jurist, der aufgrund der Zulassung durch die Landesjustizverwaltung zur Wahrnehmung fremder Interessen tätig wird. Einschlägige Bestimmungen enthält die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Ein Rechtsanwalt ist ein Jurist, der aufgrund der Zulassung durch die Landesjustizverwaltung zur Wahrnehmung fremder Interessen tätig wird. Einschlägige Bestimmungen enthält die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).