Hausrat meint die beweglichen Gegenstände, die für die Wohnung, die Hauswirtschaft und das Zusammenleben der Eheleute bzw. der Familie bestimmt sind. Auch ein Auto oder ein Wochenendhaus können zum Hausrat gehören. Nicht vom „Hausrat“ erfasst sind hingegen die persönlichen Gegenstände der Eheleute wie Schmuck oder Kleidung.

Die Hausratsteilung ist durch die Hausratsverordnung geregelt und greift immer dann, wenn die Ehepartner keine einvernehmliche Lösung finden können.