Ist nach einem (fremd verschuldeten) Unfall ein Betroffener aufgrund der bei dem Unfall erlittenen Verletzungen nicht in der Lage, seinen Haushalt zu führen, so steht ihm ein eigener Schadensersatzanspruch zu.
Ist nach einem (fremd verschuldeten) Unfall ein Betroffener aufgrund der bei dem Unfall erlittenen Verletzungen nicht in der Lage, seinen Haushalt zu führen, so steht ihm ein eigener Schadensersatzanspruch zu.