Gläubiger ist, wer aufgrund eines Schuldverhältnisses berechtigt ist, vom Schuldner eine (Geld-)Leistung zu fordern. In der Zwangsvollstreckung ist der Gläubiger Inhaber der in der vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels festgestellten Forderung.
Gläubiger ist, wer aufgrund eines Schuldverhältnisses berechtigt ist, vom Schuldner eine (Geld-)Leistung zu fordern. In der Zwangsvollstreckung ist der Gläubiger Inhaber der in der vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels festgestellten Forderung.