Seit dem 01.05.2000 kommt der Schuldner einer Geldforderung u. a. automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Gegenüber Privatleuten gilt dies nur bei vorherigem Hinweis. Mit dem Gesetz sind zugleich die Verzugszinsen erhöht worden, und zwar auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.