Aufgrund eines Schuldverhältnisses - z.B. Vertrag - hat sich der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger eine (Geld-, Waren-)Leistung zu erbringen. Der Anspruch auf diese Leistung wird als Forderung bezeichnet.
Aufgrund eines Schuldverhältnisses - z.B. Vertrag - hat sich der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger eine (Geld-, Waren-)Leistung zu erbringen. Der Anspruch auf diese Leistung wird als Forderung bezeichnet.