Im Bereich des Verkehrszivilrechts kann der Geschädigte / Verletzte von Seiten des Schädigers - respektive dessen Versicherung - für die im Zusammenhang mit der Schadensregulierung entstehenden (Neben-)Kosten (Telefonate, notwendige Taxifahrten etc.) anstelle einer konkret belegten Summe einen Pauschalbetrag fordern, welcher derzeit mit 25,-- bis 30,-- EUR anzusetzen ist.