Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich der Personensorge. Das Recht ist von entscheidender Bedeutung, wenn es um die Bestimmung des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des tatsächlichen Aufenthaltes eines Minderjährigen, der unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, oder um die Aufenthaltsbestimmung für einen volljährigen Betreuten geht.