Grundsätzlich sind Abmahnungen in jedem Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche einsetzbar. Besondere Bedeutung hat die Abmahnung allerdings im Arbeitsrecht, im Wettbewerbsrecht und im gewerblichen Rechtsschutz.
Grundsätzlich sind Abmahnungen in jedem Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche einsetzbar. Besondere Bedeutung hat die Abmahnung allerdings im Arbeitsrecht, im Wettbewerbsrecht und im gewerblichen Rechtsschutz.