Selbstbestimmung - Warum wir unser Sterben nicht anderen überlassen sollten

Ob Frau oder Mann, Mädchen oder Junge - wir leben in einem Land und in einer Zeit, in der Selbstbestimmung zum Glück und zu Recht als wichtig und wertvoll erachtet wird.

Als Eltern bemühen wir uns, unseren Kindern beizubringen, ihre Bedürfnisse zu formulieren, ihre Ideen umzusetzen und Verantwortung für ihre Entscheidungen zu übernehmen. Weder für unsere Angehörigen oder Freunde noch für uns selbst wünschen wir uns ein fremdbestimmtes, marionettenhaftes Leben.

Solange wir uns körperlicher und geistiger Gesundheit erfreuen, sind wir grundsätzlich auch dazu in der Lage, selbstbestimmt unseren Weg zu gehen. Sicher gibt es dabei Einschränkungen, und es sind Hindernisse zu überwinden - aber auch der Kampf um die Selbstbestimmtheit ist ja letztlich ein Ausdruck derselben.

So hoch wir das Gut der Selbstbestimmung aber in gesunden Zeiten halten - für Zeiten, in denen dieser Zustand einmal nicht mehr gegeben ist, sorgen wir nicht oder schlecht vor. Obgleich es seit vielen Jahren die Möglichkeit gibt, das eigene Lebensende mithilfe einer Patientenverfügung verbindlich mitzugestalten, machen verhältnismäßig wenige und zumeist ältere Menschen davon Gebrauch.

Das ist durchaus verständlich, denn sich in der statistischen Lebensmitte oder gar noch früher intensiv mit der eigenen Sterblichkeit zu befassen, ist kaum attraktiv. Es schwingt immer ein wenig der Gedanke der „self fulfilling prophecy“ mit.

Vor diesem Hintergrund soll dieser Beitrag nun keine Angst schüren. Er soll aber durchaus zum Nachdenken darüber anregen, welchen Unterschied eine Entscheidung pro oder contra (wirksame) Patientenverfügung für uns und für diejenigen, die einmal Sorge für uns tragen müssen, bedeuten kann.

Wenn wir die eigenen Vorstellungen darüber, welche medizinischen Maßnahmen unter welchen Voraussetzungen erfolgen beziehungsweise unterlassen werden sollen, nicht oder nicht hinreichend konkret in einer Patientenverfügung festgehalten haben, müssen andere für uns entscheiden: Ärzte, Angehörige, Betreuer.

Möglicherweise entsteht zwischen den Beteiligten Uneinigkeit über unseren wahren Willen, und es kommt zum Streit. Nicht selten gelangt solcher Streit dann sogar zu Gericht. Und während in langwierigen Verfahren nach dem mutmaßlichen Patientenwillen geforscht wird, vergehen mitunter Jahre bis zu einer Entscheidung. Jahre, in denen wir, womöglich im vollkommenen Gegensatz zu unserem tatsächlichen Willen, mittels Medizin und Technik - und damit gänzlich fremdbestimmt - weiterleben.

Aber selbst, wenn Ärzte und Angehörige einig über unsere Vorstellungen sind, haben wir ihnen ohne oder mit einer zu vage formulierten Patientenverfügung kein Mittel in die Hand gegeben, auf das sie bestimmte Maßnahmen und Entscheidungen rechtssicher stützen könnten.

Es steht in unserer Macht und Verantwortung, mit einem verhältnismäßig geringen Zeitaufwand und vielleicht einiger Überwindung heute Regelungen festzuhalten, die am Ende unseres Lebens, wenn wir uns nicht mehr selbst äußern können, geeignet sind, unsere Selbstbestimmung zu bewahren.

Wir helfen Ihnen gern dabei.

Rechtsanwalt Maeß, Assesorin Wieprecht

Rechtsanwaälte Maeß & Heller