Verkehrsunfall

Keine Angst vor Anwalts- und Gutachterkosten

 So umsichtig man selbst sich im Straßenverkehr verhält, vor den Fehlern anderer ist man nicht sicher. Und schon ist es passiert: jemand nimmt Ihnen die Vorfahrt, Ihr Auto wird stark beschädigt - was nun?

Teilweise passiert es, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners versucht, die Regulierung möglichst zügig an sich zu reißen, mit umfangreichen Versprechen zu Schadensbegutachtung, Reparaturkostenerstattung, Mietwagenbereitstellung etc. „Das ist doch ein einfach gelagerter Fall. Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir regeln das gern für Sie.“ heißt es dann.

Das klingt erst einmal verlockend.

Vielleicht denken Sie auch darüber nach, sich selbst um alle nun anstehenden Notwendigkeiten zu kümmern. Sie verzichten auf ein umfangreiches Sachverständigen-Gutachten und lassen lediglich einen Kostenvoranschlag erstellen. Den Termin beim Anwalt vereinbaren Sie gar nicht erst.

Sparsamkeit ist ein hohes Gut.

Sie sollten jedoch Folgendes bedenken:

Die Kfz- Haftpflichtversicherung des Unfallgegners hat in erster Linie zum Ziel, die eigenen Kosten gering zu halten und lockt Sie aus diesem Grunde mit der Übernahme des Regulierungsaufwandes. Es ist wenig wahrscheinlich, dass man Sie darauf aufmerksam machen wird, dass Sie selbst einen Gutachter beauftragen und einen Anwalt in Anspruch nehmen und sich diese Kosten von der Versicherung erstatten lassen können.

Auch die vermeintliche Sparvariante, bei der Sie sich selbst um alles kümmern, sollten Sie in Frage stellen. Denn selbst wenn Sie aufgrund sorgfältiger Recherche gut über Ihre Ansprüche informiert sind, lässt sich kaum Augenhöhe mit einem Versicherungsunternehmen, das sich tagtäglich mit der Thematik befasst, taktische Kniffe und Tricks anwendet und Sie als Fachfremden möglicherweise nicht richtig ernst nimmt, herstellen. 

Um Ihnen die Sorge zu nehmen, Sie könnten bei „ganz einfach gelagerten Fällen“ am Ende auf erheblichen Anwalts- oder Gutachterkosten sitzen bleiben, möchten wir Sie auszugsweise mit der diesbezüglichen Rechtsprechung bekannt machen:

So heißt es in einem Urteil des OLG Frankfurt am Main aus 2014: 

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

Das AG Eisenach formulierte es in einem Urteil aus 2016 sogar noch drastischer: 

„Angesichts der mittlerweile herrschenden Regulierungs- respektive Nichtregulierungs-praxis der Automobilversicherungswirtschaft, bei der sich die den Beklagten in Deutschland vertretende Versicherung amtsbekannt in besonderem Maße hervortut, stellt sich die Frage, ob es überhaupt noch einfach gelagerte Verkehrsunfälle gibt.“ 

Und zu den Gutachterkosten sagt das AG München in einem Urteil aus 2017 sinngemäß, dass die Vorgaben des Versicherers hinsichtlich maximal zu erstattender Gutachterkosten (die Versicherer setzen hier oftmals eine Grenze bei 280,00 EUR) unbeachtlich seien, weil sie das Recht des Geschädigten auf freie Wahl eines Schadengutachters aushöhlten.

Bei diesen Urteilen handelt es sich nicht um exotische Einzelentscheidungen, sondern um Rechtsprechung, wie sie vielfach von Gerichten zugunsten der Geschädigten erfolgt ist.

Sollten Sie daher unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, scheuen Sie den Weg zu Anwalt und Gutachter nicht, sondern bedienen Sie sich dieser Experten, um Ihre Rechte in bestmöglichem Umfang wahrzunehmen!

Manfred Heller

Rechtsanwalt