Trotz massiver Gegenwehr seitens der Versicherungen ist es uns wieder einmal gelungen - diesmal gegenüber der Itzehoer Versicherung - diese dazu zu bringen, die vorgenommenen Kürzungen zurückzunehmen.

 

Jeder kennt das: In vielen Bereichen des Schadensrechts - besonders aber im Rahmen von Verkehrsunfällen - nehmen die Versicherer bei der Regulierung vielfältige Kürzungen vor.

Da geht es um unterschiedlichste Leistungen rund um das Lackieren, die Verbringungskosten, das Einbehalten von UPE-Aufschlägen und und und...

Das führt dazu, dass Geschädigte häufig auf nicht unerheblichen Beträgen sitzen bleiben.

Gerade ohne Rechtsschutzversicherung im Rücken erscheint der Kampf oft aussichtlos und angesichts des Kostenrisikos geben viele Geschädigte einfach auf.

 

Wie unser aktueller Fall mal wieder gezeigt hat, kann es aber durchaus Sinn machen, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um eine weitestgehende Regulierung zu erreichen. Bereits vorgerichtlich ist eine anwaltliche Beteiligung notwendig. Bei Unfall-sofort zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht!

Rechtsanwalt Heller

Maeß & Heller Rechtsanwälte