Das Verhalten am Unfallort
Aufgrund der extrem hohen Verkehrsdichte in Deutschland ist die Gefahr, verschuldet oder unverschuldet in einen Unfall verwickelt zu werden, hoch. Die durch einen solchen Verkehrsunfall bedingten psychologisch schwierige Situation kann zu einem Fehlverhalten führen, das die Durchsetzung berechtigter Ansprüche im Nachgang erschwert oder unmöglich macht.
Bereits am Unfallort sollten daher die folgenden Hinweise beachtet werden:
Wenn es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, obliegt den am Unfall beteiligten Personen die Pflicht, am Unfallort zu bleiben und den anderen am Unfall beteiligten Personen die Feststellung der eigenen Personalien zu ermöglichen und die Art der Unfallbeteiligung bekannt zu geben. Die Bekanntgabe der Art der Unfallbeteiligung bedeutet hier lediglich, dass Sie einräumen, in irgendeiner Weise am Unfall beteiligt gewesen zu sein. Schuldanerkenntnisse oder -zuweisungen sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht relevant.
Helfen Sie zunächst etwaigen Verletzten und sichern Sie den Unfallort ab.
Sofern Sie sich vom Unfallort entfernen, ohne den anderen am Unfall beteiligten Personen die Feststellung ihrer Personalien und der Art Ihrer Beteiligung ermöglicht haben, laufen Sie Gefahr, wegen "Unerlaubten Entfernens vom Unfallort" (Fahrerflucht) strafrechtlich verfolgt zu werden.
Auf keinen Fall sollten Sie am Unfallort ein Schuldanerkenntnis abgeben, s. o. Auch wenn die Schuldfrage insoweit eindeutig zu sein scheint, schildern Sie lediglich den tatsächlichen Unfallhergang.
(Bsp: Sie haben schuldhaft eine rote Ampel überfahren und sind infolgedessen mit einem anderen Kraftfahrer kollidiert. Sie können jetzt diesen Hergang so wiedergeben, wie er sich tatsächlich zugetragen hat). Vermeiden Sie jedoch in jedem Fall Formulierungen wie: "Daher trifft mich die volle Schuld an dem Unfall." oder "Ich werde für alle entstandenen Schäden aufkommen."). Derartige Schuldanerkenntnisse können sich bei der späteren Unfallschadensregulierung nachteilig auswirken.
Ist die Schuldfrage unklar, bemühen Sie sich um Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben. Notieren Sie deren Namen und Anschriften
Lassen Sie sich von dem Unfallgegner in jedem Fall den Personalausweis, notfalls auch den amtlichen Führerschein vorlegen und notieren Sie die Personalien. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Polizei zu einem kleineren Unfall nicht hinzugezogen wird. Erkundigen Sie sich gleichermaßen nach der Versicherung des Unfallgegners und erfragen Sie - soweit vorhanden - die Versicherungsschein-Nummer seiner Kfz-Haftpflichtversicherung.
Insbesondere bei Verkehrsunfällen mit ausländischen Kraftfahrern ist es zur Durchsetzung der eigenen Ersatzansprüche unbedingt erforderlich, die Kfz-Versicherung und die Versicherungsschein-Nummer zu erfragen. Die Ermittlung des Anspruchsgegners allein über das Kfz-Kennzeichen gestaltet sich oftmals schwierig.