Der mit der Vollstreckungsklausel versehene ordnungsgemäß zugestellte Vollstreckungstitel ist Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung. Die wichtigsten Arten der Vollstreckungstitel sind Urteile und sonstige gerichtliche Entscheidungen (Arreste, einstweilige Verfügungen), Prozessvergleiche und vollstreckbare Urkunden. Am häufigsten kommen als Vollstreckungstitel indes Vollstreckungsbescheide und Urteile vor.