Der Privatkonkurs (in Deutschland: Verbraucherinsolvenzverfahren) ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das in der Insolvenzordnung geregelt ist. Oft wird es auch als Privatinsolvenzverfahren bezeichnet. Es soll den Gläubigern eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gleichmäßige forderungsanteilige Befriedigung bringen.