„Umgangsrecht“ ist ein Begriff des Familienrechts. Er beschreibt den Anspruch eines minderjährigen Kindes auf Umgang mit seinen Eltern und den Anspruch eines jeden Elternteils auf Umgang mit dem Kind. In besonders gelagerten Fällen erfasst das Umgangsrecht auch den Anspruch des Kindes auf Umgang mit Dritten und umgekehrt.
Unterhalt

Als Unterhalt werden die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen bezeichnet. Die Verpflichtung zu Unterhaltsleistungen kann sich aus Vertrag oder kraft Gesetzes ergeben. Der Unterhalt ist grundsätzlich in Form einer Geldrente zu gewähren.

Ein veralteter Begriff für den Unterhalt lautet „Alimente“ (aus dem Französischen: Lebensmittel, Nahrung).