In Deutschland gilt das Zerrüttungsprinzip. Für die Frage, ob eine Ehe geschieden werden kann, ist es irrelevant, welche Verfehlungen die Ehepartner sich vorwerfen. Alleiniger gesetzlicher Scheidungsgrund nach § 1565 BGB ist das Scheitern der Ehe.

Ein Scheitern nimmt der Gesetzgeber an, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehepartner sie wiederherstellen. Das Nichtbestehen der Lebensgemeinschaft knüpft das Gesetz an den Ablauf bestimmter Trennungszeiten. Dabei ist danach zu unterscheiden, ob beide Ehepartner geschieden werden wollen oder ob nur einer die Scheidung wünscht. Teilen die Ehepartner den Scheidungswunsch, so wird nach einem Jahr unwiderleglich vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, und der Richter spricht die Scheidung aus. Will nur einer der Eheleute geschieden werden, so beträgt die Trennungszeit drei Jahre, bevor die Scheidung ausgesprochen werden kann.