Eine besondere Ausprägung des Ehevertrages ist die Scheidungsfolgenvereinbarung. Sie wird bei der Trennung oder im Rahmen eines Scheidungsverfahrens getroffen und regelt die konkreten Folgen der Scheidung. Die Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht ein vereinfachtes Scheidungsverfahren: die Einverständliche Scheidung gem. § 630 ZPO. Voraussetzung ist jedoch, dass in der Scheidungsfolgenvereinbarung zu den Punkten elterliche Sorge, Umgang, Kindesunterhalt, Nachscheidungsunterhalt und Auseinandersetzung des Hausrates abschließende Regelungen getroffen wurden.