Die Scheidung ist die formelle, juristische Auflösung einer Ehe. Sie kann nur durch gerichtliches Urteil auf Antrag eines oder beider Ehepartner erfolgen. Über die Möglichkeit einer sogenannten "Online-Scheidung" informieren wie Sie hier.

Eine Scheidung kann zwischen den Eheleuten einvernehmlich erfolgen. Damit meint man üblicherweise eine Scheidung, in der alle anderen Ansprüche (Unterhalt, Vermögensausgleich, Sorgerecht, Umgang usw.) bereits geregelt sind oder nicht regelungsbedürftig sind. In einem solchen Falle kann die Scheidung von einem Recvhtsanwalt beantragt werden und der andere Ehepartner stimmt der Scheidung dann nur noch (ohne Rechtsanwalt) zu. So können die Kosten eines zweiten Anwaltes eingespart werden. 

Bei einer streitigen Scheidung insbesondere in Unterhaltsfragen und bei dem Vermögensausgleich, Zugewinn usw. sollten sich beide Ehepartner unabhängig von einander juristischen Rat holen. Hier sind weitreichende Entscheidungen zu treffen, die eine Beratung durch erfahrene Juristen erfordert.