Die entgeltliche und geschäftsmäßige Rechtsberatung (Besorgung von Rechtsangelegenheiten fremder Personen) obliegt in erster Linie den zugelassenen Rechtsanwälten. Andere Personen, insbesondere Rechtsbeistände, bedürfen nach dem Rechtsberatungsgesetz einer Erlaubnis, die nur unter begrenzten Voraussetzungen erteilt wird. Inkassobüros und -unternehmen sind nur zu außergerichtlichem Handeln befugt. Sie benötigen für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.