Das Namensrecht meint das Recht auf einen Namen. Insoweit umfasst es die Gesamtheit der Vorschriften, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist, und die die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich-rechtlichen Namensänderung festlegen.
Zugleich wird als Namensrecht aber auch das Recht aus einem Namen verstanden, d.h. das Recht einer – natürlichen oder juristischen – Person, den eigenen Namen zu führen und andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens auszuschließen. Das Recht aus einem Namen ist ein absolutes Recht und bei natürlichen Personen ein Persönlichkeitsrecht.