Der Mietvertrag regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter über einen Gegenstand (Bsp. Surfboard oder Pkw) oder ein Grundstück (Wohnung o. ä.). Grundsätzlich ist der Mietvertrag allumfassend. Nur wenn die Vereinbarungen unvollständig sind oder gegen geltendes Recht verstoßen (Bsp. unzulässige Klauseln) kommt das BGB und andere spezielle Mietgesetze und Vorschriften zur Anwendung.