Unter Kredit sind die einer Person oder einem Unternehmen (Kreditnehmer / Schuldner) von einem Kreditgeber (Gläubiger) kurz- oder langfristig zur Verfügung gestellten Geldmittel oder Sachgüter. Der Kredit kann auch in Form eines Zahlungsaufschubes (einer Stundung) gewährt werden. Der Kreditvertrag (Leasing- oder Darlehensvertrag, Stundung etc.) stellt in der Regel die Rechtsgrundlage für das Kreditgeschäft dar, wobei der Zins das Entgelt für die Kreditgewährung ist. Laufzeit, Tilgung, Zinssatz sowie sonstige Kreditkosten werden im Kreditvertrag festgehalten; der Kreditnehmer verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Vertrages zur pünktlichen Rückzahlung der vereinbarten Raten (inkl. Zinsen und Gebühren). Der ihm eingeräumte Kreditbetrag heißt Kreditlinie oder Obligo.