Als Kindeswohl wird (grob umrissen) das gesamte Befinden eines Kindes oder Jugendlichen als auch seine gesundheitliche Entwicklung definiert. Was genau dazugehört und wie dieses ausgestaltet ist, ist sehr umstritten. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, den die Juristen im Einzelfall zu bestimmen haben. Letztendlich geht es um die Frage „ Was ist für das Kind gut“.

Bei einer Gefährdung des Kindeswohls darf in begründeten Ausnahmefällen in das Erziehungsrecht der Eltern eingegriffen werden. Eine Gefährdung des Kindeswohls wird bei einer erheblichen seelischen oder körperlichen Beeinträchtigung eines Kindes oder Jugendlichen durch beispielsweise Vernachlässigung oder schädliches Verhalten angenommen.