Der Güterstand bezeichnet die Vermögensverhältnisse der Eheleute untereinander. Wird die Ehe geschieden oder verstirbt einer der Ehepartner, so wird der Güterstand aufgelöst und auseinandergesetzt.
Der Regelfall des Güterstandes ist der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In einem Ehevertrag vereinbart werden können hingegen die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung.