Endvermögen im Familienrecht ist dasjenige Vermögen, das einem Ehepartner nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des ehelichen Güterstandes gehört. Bestehende Schulden sind dabei abzuziehen.
Endvermögen bezeichnet zudem das Vermögen eines Unternehmens am Ende eines Planungszeitraums.