Die eidesstattliche Versicherung (auch Versicherung an Eides Statt, Offenbarungseid/-versicherung) ist eine Form der Beteuerung der Richtigkeit einer Erklärung. Sie ist eine schwächere Bekräftigung als der Eid. Im Bürgerlichen Recht dient sie als Zwangsmittel, wenn eine Pflicht zur Rechnungslegung, Auskunft besteht. So ist z.B. das Vermögensverzeichnis im Rahmen der Zwangsvollstreckung eidesstattlich zu bekräftigen. Die vorsätzlich oder fahrlässig falsche Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist strafbar gem. §§ 156, 163 StGB.