Die BRAGO ist die Berechnungsgrundlage für die Inanspruchnahme der in der Gebührenordnung erfassten Leistungen, sowie für die Inanspruchnahme der Besorgung von Rechtsangelegenheiten von Mandanten für die entgeltliche Rechtsberatung. Sie wird vom Staat durch Rechtssätze festgelegt und wurde 1957 eingeführt.