Als Aussperrung bezeichnet man die vorübergehende Freistellung von Arbeitnehmern von der Arbeitspflicht durch den Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitskampfes ohne Fortzahlung des Arbeitslohnes. Aussperrung ist typischerweise die Antwort der Arbeitgeberseite auf einen Streik und soll die Kosten des Streiks für die Gewerkschaften erhöhen.