Und ewig grüßt das Murmeltier…
Den unzähligen Versuchen der Kfz-Versicherer, diverse Schäden im Falle fiktiver Abrechnungen nicht oder nur zum Teil zu regulieren, ist nun das Landgericht Regensburg entgegengetreten Az: 22 S 90/18).
Besitzer neuerer Fahrzeuge haben durch die unfallbedingten Beschädigungen ihres Kfz über die Reparaturkosten hinaus auch einen Anspruch auf den sogenannten merkantilen Minderwert (‘Wertminderung‘), da sie ja nunmehr ‘nur noch‘ über ein Unfallfahrzeug verfügen.
Dies auszugleichen hatte die Versicherung des Schädigers abgelehnt, so dass der Geschädigte erst durch zwei Instanzen klagen musste, um sein Recht zu bekommen.
Das zeigt wieder einmal wie wichtig es ist, sich nicht gleich von jeder Leistungsverweigerung der Versicherer abschrecken zu lassen! Dabei hilft natürlich auch der vorherige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.

Rechtsanwalt Heller

Maeß & Heller Rechtsanwälte