Die Trennung ist ausgesprochen. In den ersten zwei Wochen werden die Weichen gestellt, die später kaum noch zu korrigieren sind – rechtlich wie finanziell. Wer hier strukturiert vorgeht, spart sich viel Zeit und Diskussionen. Die folgenden Punkte gelten unabhängig davon, wer die Trennung wollte.

1. Trennungsdatum festhalten

Die Scheidung setzt in aller Regel das Trennungsjahr voraus (§ 1566 Abs. 1 BGB). Maßgeblich ist der Tag, an dem die häusliche Gemeinschaft endet. Halten Sie dieses Datum schriftlich fest – idealerweise in einer kurzen, von beiden unterzeichneten Notiz oder in einer E-Mail, die der andere bestätigt. Ohne belastbares Datum verzögert sich der Scheidungsantrag.

Eine Trennung ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich (§ 1567 Abs. 1 BGB). Erforderlich ist, dass Sie getrennt schlafen, getrennt wirtschaften und nicht mehr füreinander sorgen. Gemeinsame Einkäufe, gemeinsames Kochen oder Wäschewaschen füreinander sprechen dagegen.

2. Wohnsituation klären – ohne Schnellschuss

Ein Auszug ist keine Kapitulation: Wer die Ehewohnung verlässt, verliert dadurch weder Eigentum noch Mietrechte. Bei einer gemeinsam gemieteten Wohnung bleiben aber beide Mieter – und beide haften für die Miete, bis der Vertrag geändert oder gekündigt wird. Sprechen Sie deshalb früh über die Zielrichtung: Wer bleibt, wer zieht aus, ab wann zahlt wer?

3. Unterlagen sichern

Sichern Sie sich Kopien aller Unterlagen, an die Sie später möglicherweise nicht mehr herankommen:

  • Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, Ehevertrag
  • Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate, letzte Steuerbescheide
  • Kontoauszüge, Depotübersichten, Darlehensverträge, Bausparverträge
  • Renteninformationen und Nachweise betrieblicher oder privater Altersvorsorge
  • Miet- oder Kaufvertrag der Wohnung, Versicherungspolicen, Leasingverträge

4. Zugänge und Vollmachten prüfen

Kontovollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zugunsten des Ehegatten gelten nach der Trennung unverändert weiter. Prüfen Sie, was Sie erteilt haben, und widerrufen Sie schriftlich, was Sie nicht mehr wünschen. Gleiches gilt für Passwörter gemeinsam genutzter Konten und für Bezugsberechtigungen in Lebens- und Unfallversicherungen.

Ein Testament zugunsten des Ehegatten sollte ebenfalls auf den Prüfstand. Es wird nicht automatisch mit der Trennung unwirksam; entscheidend sind die Voraussetzungen der §§ 2077, 1933 BGB.

5. Nichts unterschreiben, was nicht geprüft ist

In der ersten Aufregung werden Vereinbarungen getroffen, die später teuer werden: Verzichtserklärungen, Schuldanerkenntnisse, Übertragungen. Auf Trennungsunterhalt kann für die Zukunft ohnehin nicht wirksam verzichtet werden (§ 1361 Abs. 4 Satz 4 i. V. m. § 1360a Abs. 3, § 1614 Abs. 1 BGB). Andere Regelungen – etwa zum Zugewinn oder zum nachehelichen Unterhalt – bedürfen der notariellen Beurkundung. Warten Sie mit Unterschriften, bis die Rechtslage geklärt ist.

6. Den Ton halten

Der größte Kostentreiber in Trennungsverfahren ist Eskalation. Kommunizieren Sie sachlich, möglichst schriftlich und ohne Vorwürfe. Wer sich in den ersten Wochen respektvoll verhält, hält die einvernehmliche Lösung offen – und diese ist schneller, günstiger und leiser.

Kurz-Checkliste für die ersten zwei Wochen

  • Trennungsdatum dokumentieren
  • Unterlagen kopieren und sicher ablegen
  • Vollmachten und Bezugsrechte prüfen und ggf. widerrufen
  • Zahlungsflüsse und Wohnsituation vorläufig regeln
  • Keine Verzichts- oder Übertragungserklärungen unterschreiben
  • Erstberatung vereinbaren und den Fahrplan festlegen

Ihr nächster Schritt

Ein einziges Beratungsgespräch reicht meist, um die Reihenfolge der Schritte zu klären und Fehler zu vermeiden, die später Zeit und Geld kosten. Wenn Sie eine einvernehmliche Trennung anstreben, unterstütze ich Sie dabei, den Weg dorthin sauber vorzubereiten. Vereinbaren Sie gern einen Termin für eine Erstberatung.