Juristisches Stichwortverzeichnis
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Rechtsanwalt |
Ein Rechtsanwalt ist ein Jurist, der aufgrund der Zulassung durch die Landesjustizverwaltung zur Wahrnehmung fremder Interessen tätig wird. Einschlägige Bestimmungen enthält die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). |
| Rechtsberatung |
Die entgeltliche und geschäftsmäßige Rechtsberatung (Besorgung von Rechtsangelegenheiten fremder Personen) obliegt in erster Linie den zugelassenen Rechtsanwälten. Andere Personen, insbesondere Rechtsbeistände, bedürfen nach dem Rechtsberatungsgesetz einer Erlaubnis, die nur unter begrenzten Voraussetzungen erteilt wird. Inkassobüros und -unternehmen sind nur zu außergerichtlichem Handeln befugt. Sie benötigen für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. |
| Räumungsschutzverfahren |
Im Räumungsschutzverfahren geht es darum, dass man eine Fristverlängerung zum Auszug erhält. Hierfür ist spätestens zwei Wochen vor Ablauf eine Verlängerung der Räumungsfrist (im Urteil enthalten) bei dem örtlichen Amtsgericht zu beantragen. Es kann dann bei Vorliegen wichtiger Gründe eine Räumungsfrist bis zu einem Jahr nach Rechtskraft des Räumungsurteils gewährt werden. Zudem gibt es noch ausnahmsweise bei schwierigem sozialem Hintergrund die Möglichkeit, eine bevorstehende Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher mit einem Antrag auf Vollstreckungsschutz abwenden. Dieser muss zwei Wochen vor dem Räumungstermin gestellt werden und wird nur in Ausnahmefällen (Gebrechlichkeit, Krankheit usw.) gewährt. Beide Verfahren setzen voraus, dass der Mieter die laufenden Nutzungskosten zahlt. |