Juristisches Stichwortverzeichnis
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Pfändung |
Im Zivilprozess ist die Pfändung eine hoheitliche Rechtshandlung, durch die zur Sicherung und in der Regel zur späteren Befriedigung eines oder mehrerer Gläubiger wegen einer Geldforderung dem Schuldner der Besitz oder die Verfügungsmacht über eine Sache oder ein Recht entzogen wird. |
| Pfändungsschutz |
Aus sozialen Gründen bestehen Pfändbarkeitsbeschränkungen an bestimmten Sachen und Rechten des Vollstreckungsschuldners. Der Gläubiger hat keinen Zugriff auf die gesamte Habe des Schuldners. --> s. Gehaltspfändung |
| PGP (Pretty Good Privacy) |
Bei PGP handelt es sich um ein Verfahren zur Verschlüsselung von E-Mails, das diese vor dem Zugriff unberechtigter Dritter im Internet-Datenverkehr schützen soll. |
| Prozesskostenhilfe (PKH) |
Nach den §§ 114 ff. ZPO können Personen mit geringem Einkommen und Vermögen bei der Durchführung von Gerichtsverfahren im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) finanziell unterstützt werden: Ist ein Betroffener nicht in der Lage, die Verfahrenskosten aufzubringen, so trägt diese ganz oder zumindest teilweise der Staat. |