Juristisches Stichwortverzeichnis
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Nachscheidungsunterhalt |
Nachscheidungsunterhalt ist eine andere Bezeichnung für den Ehegattenunterhalt --> s. Ehegattenunterhalt. |
| Namensrecht |
Das Namensrecht meint das Recht auf einen Namen. Insoweit umfasst es die Gesamtheit der Vorschriften, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist, und die die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich-rechtlichen Namensänderung festlegen. |
| Nebenforderung |
Nebenforderungen sind Forderungen gegen einen Schuldner, die sich aufgrund eines Zahlungsverzuges ergeben (Verzugszinsen, Mahngebühren, Fremdkosten wie z.B. Bankrücklastschriftkosten etc.). |
| Nebenkostenabrechnung |
Die Nebenkosten oder auch Betriebskosten richten sich grundsätzlich nach der Betriebskostenverordnung. Danach sind gemäß § 1 Betriebskosten alle Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Die Nebenkosten werden dann nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf die Mieter des Hauses umgelegt. Näheres wird durch die mietvertraglichen Regelungen oder die Betriebskostenverordnung geregelt. |
| Notarielles Schuldanerkenntnis |
--> s. Schuldanerkenntnis |