Bis 31.12.1998 Konkurs - bezeichnete gerichtlich festgestellte Zahlungsunfähigkeit einer Person oder Firma. Der wesentliche Unterschied des Insolvenzrechts zum vormaligen Konkursrecht besteht darin, dass mit dem Insolvenzverfahren versucht wird, die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen zu erhalten. Zudem ist es auch auf Privatpersonen ausgedehnt worden (sog. Verbraucherinsolvenz). Der Insolvenzantrag kann von einem Gläubiger oder dem Schuldner gestellt werden. Dies geschieht über das örtliche Amtsgericht, bei dem der Schuldner seinen letzten Wohnsitz hatte (Verbraucherinsolvenz) bzw. die Firma ihren Geschäftssitz hat.