Juristisches Stichwortverzeichnis
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Idiotentest |
--> s. MPU |
| In dubio pro reo |
Bei „in dubio pro reo“ handelt es sich um einen ungeschriebenen Rechtssatz im Strafprozessrecht: im Zweifel für den Angeklagten. Sofern Zweifel hinsichtlich der Tatbegehung durch einen Angeklagten bestehen, hat das erkennende Gericht diesen freizusprechen. |
| Inkasso |
Beitreibung, Einziehung von fälligen Forderungen. |
| Inkassounternehmen |
Ein Inkassounternehmen befasst sich mit der Einziehung fälliger Forderungen. |
| Inkassovollmacht |
Bei der Inkassovollmacht handelt es sich um eine Einziehungsermächtigung für Forderungen eines Gläubigers, der einen Dritten (z.B. Inkassounternehmen) mit der Beitreibung beauftragt und hierzu die schriftliche Berechtigung erteilt. |
| Inkassozession |
--> s. Inkassovollmacht |
| Insolvenz |
Bis 31.12.1998 Konkurs - bezeichnete gerichtlich festgestellte Zahlungsunfähigkeit einer Person oder Firma. Der wesentliche Unterschied des Insolvenzrechts zum vormaligen Konkursrecht besteht darin, dass mit dem Insolvenzverfahren versucht wird, die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen zu erhalten. Zudem ist es auch auf Privatpersonen ausgedehnt worden (sog. Verbraucherinsolvenz). Der Insolvenzantrag kann von einem Gläubiger oder dem Schuldner gestellt werden. Dies geschieht über das örtliche Amtsgericht, bei dem der Schuldner seinen letzten Wohnsitz hatte (Verbraucherinsolvenz) bzw. die Firma ihren Geschäftssitz hat. |