Juristisches Stichwortverzeichnis
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Anfangsvermögen |
Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstands gehört; die Verbindlichkeiten können nur bis zur Höhe des Vermögens abgezo |